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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2018 - L 2 R 556/17   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2018 - L 2 R 556/17 (https://dejure.org/2018,86561)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.09.2018 - L 2 R 556/17 (https://dejure.org/2018,86561)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. September 2018 - L 2 R 556/17 (https://dejure.org/2018,86561)
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  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 60/97

    Zuordnung von Kindererziehungszeiten zum überwiegend erziehenden Elternteil

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2018 - L 2 R 556/17
    Den normativen Ausgangspunkt bildet insoweit - trotz ihres systematischen Standorts am Ende des Absatzes 2 - die Vorschrift des § 56 Abs. 2 Satz 9 SGB VI. Danach ist, wenn mehrere Elternteile das Kind erzogen haben, die Erziehungszeit demjenigen zuzuordnen, der das Kind überwiegend erzogen hat (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 1997- 4 RA 60/97-, SozR 3-2600 § 56 Nr. 10), es sei denn, die Eltern, die ihr Kind gemeinsam erzogen haben, haben durch eine übereinstimmende Erklärung bestimmt, welchem Elternteil die Kindererziehungszeit zuzuordnen ist.

    Lediglich wenn die Erziehungsanteile entweder in etwa gleichgewichtig waren, eine überwiegende Erziehung somit nicht feststellbar ist, oder sich für die Frage, ob eine überwiegende Erziehung vorlag, ein non liquet ergibt, greift die Regelung des § 56 Abs. 2 Satz 8 SGB VI ein, nach der die Erziehungszeit der Mutter zuzuordnen ist (BSG, Urteil vom 25. Februar 1992 - 4 RA 34/91 - BSGE 70, 138 = SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 2; BSG, Urteil vom 16.12.1997 - 4 RA 60/97 - a.a.O.; Urteil vom 31. August 2000 - B 4 RA 28/00 R - a.a.O.).

  • BSG, 14.05.2003 - B 4 RA 26/02 R

    Qualifikationsgruppeneinstufung - technischer Zeichnerin - Rumänien - langjährige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2018 - L 2 R 556/17
    Der während des Klageverfahrens erlassene Bescheid vom 12. September 2016 hat in seinem angefochtenen Teil den im Vormerkungsverfahren ergangenen und ursprünglich mit der Klage angefochtenen feststellenden Verwaltungsakt vom 26. Januar 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 6. Mai 2015 gemäß § 96 SGG ersetzt (vgl. BSG, Urteil vom 14. Mai 2003 - B 4 RA 26/02 R, SozR 4-2600 § 256B Nr. 1).
  • BSG, 31.08.2000 - B 4 RA 28/00 R

    Wirksamkeit der Zuordnungserklärungen für die Zuordnung von Kindererziehungs- bzw

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2018 - L 2 R 556/17
    Lediglich wenn die Erziehungsanteile entweder in etwa gleichgewichtig waren, eine überwiegende Erziehung somit nicht feststellbar ist, oder sich für die Frage, ob eine überwiegende Erziehung vorlag, ein non liquet ergibt, greift die Regelung des § 56 Abs. 2 Satz 8 SGB VI ein, nach der die Erziehungszeit der Mutter zuzuordnen ist (BSG, Urteil vom 25. Februar 1992 - 4 RA 34/91 - BSGE 70, 138 = SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 2; BSG, Urteil vom 16.12.1997 - 4 RA 60/97 - a.a.O.; Urteil vom 31. August 2000 - B 4 RA 28/00 R - a.a.O.).
  • BSG, 25.02.1992 - 4 RA 34/91

    Fortführung nichtabgeschlossener Verfahren zur Vormerkung oder Anerkennung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2018 - L 2 R 556/17
    Lediglich wenn die Erziehungsanteile entweder in etwa gleichgewichtig waren, eine überwiegende Erziehung somit nicht feststellbar ist, oder sich für die Frage, ob eine überwiegende Erziehung vorlag, ein non liquet ergibt, greift die Regelung des § 56 Abs. 2 Satz 8 SGB VI ein, nach der die Erziehungszeit der Mutter zuzuordnen ist (BSG, Urteil vom 25. Februar 1992 - 4 RA 34/91 - BSGE 70, 138 = SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 2; BSG, Urteil vom 16.12.1997 - 4 RA 60/97 - a.a.O.; Urteil vom 31. August 2000 - B 4 RA 28/00 R - a.a.O.).
  • BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 89/00 R

    Zuordnung von Beitrags- bzw Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung zum

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2018 - L 2 R 556/17
    Für einen Elternteil wird eine KEZ angerechnet, wenn 1. die Erziehungszeit diesem Elternteil zuzuordnen ist, 2. die Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist oder einer solchen gleichsteht und 3. der Elternteil nicht von der Anrechnung ausgeschlossen ist (§ 56 Abs. 1 Satz 2 SGB VI), vgl BSG, Urteil vom 03. April 2001 - B 4 RA 89/00 R -, SozR 3-2600 § 56 Nr. 15, SozR 3-2600 § 249 Nr. 1, Rn. 16. Die Erziehung der drei Kinder des Klägers ist bis zu deren Vollendung des 10. Lebensjahres zwar nicht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt.
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